Steuer-News
Haufe Steuer Feed:
Von uns für Sie rausgesucht:
14.03.2024
Nun doch Fristverlängerung bis 30. September 2024
Im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz haben sich heute Bund und Länder mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung bis 30. September 2024 verständigt.
16.06.2022
Beantragung der Überbrückungshilfen ausgelaufen
Die Coronahilfen sind am 15.06.2022 ausgelaufen.
01.03.2022
Antragsfrist für Überbrückungshilfe III Plus läuft am 31.03.2022 aus!
Überbrückungshilfe IV bis 30.06.2022 verlängert!
Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021) am 31.03.2022 ausläuft!
Danach sind nur noch Anträge für den Zeitraum Januar bis Juni 2022 möglich.
Bei der Überbrückungshilfe IV sind Aufwendungen für coronabedingte Baumaßnahmen sowie Digitalisierungsmaßnahmen nicht mehr förderfähig!
06.10.2021
Antragsfrist für Überbrückungshilfe III Plus bis 31.12.2021 verlängert!
UPDATE! Frist bis 31.03.2022 verlängert!
Nicht nur wurden vor Kurzem die Fördermonate bis Dezember erweitert, nun wurde auch die Antragsfrist, welche bisher am 31.10.2021 auslief, bis zum 31.12.2021 verlängert (Tz. 3.7 der FAQs)! Es ist nun möglich, die Umsätze, welche die Grundlage für die jeweilige monatliche prozentuale Förderhöhe der Fixkosten darstellen, genauer zu bestimmen, so dass es am Ende bei der Schlussabrechnung nicht zu unliebsamen Überraschungen in Höhe von (Teil-) Rückzahlungen der Förderung kommt.
Link zu den FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Gerne sind wir Ihnen, zusammen mit einem Steuerberater, bei der Beantragung behilflich!
01.08.2021
Steuerlicher Zinssatz seit 2014 verfassungswidrig!
Das BVerfG hat die beiden Verfahren 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 mit Beschluss vom 08.07.2021 entschieden. Das BVerfG stuft die steuerliche Verzinsung von Nachzahlungs- als auch von Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2014 als verfassungswidrig ein.
Das BVerfG begründet dies sinngemäß damit, dass Steuerpflichtige, bei denen eine Steuer nach Ablauf des 15-monatigen Karenzzeitraums festgesetzt wird, schlechter gestellt werden, als Steuerpflichtige, bei denen die Steuer innerhalb dieses Zeitraums festgesetzt wird (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1 GG). Hinzu kommt, dass Steuerpflichtige keinen relevanten Einfluss auf den Zeitpunkt der Steuerfestsetzung nehmen könnten, so dass der steuerliche Zinssatz zumindest auch realitätsgerecht sein muss.
Für Verzinsungszeiträume der Jahre 2010 bis einschließlich 2013 sieht das BVerfG die Höhe der steuerlichen Zinsen (Zinssatz von 6 Prozent p.a.) noch als verfassungskonform an.
Aufgrund der kontinuierlich gesunkenen realen Zinssätze am Kapitalmarkt steht die Regelung aber ab Verzinsungszeiträumen seit 1. Januar 2014 nicht mehr mit dem Grundgesetz im Einklang. Allerdings soll die Vorschrift für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 2018 weiterhin anwendbar sein, ohne dass der Gesetzgeber hier tätig werden muss.
Der Gesetzgeber wird lediglich aufgefordert, bis Ende Juli 2022 eine Neuregelung auf den Weg zu bringen, die dann auch rückwirkend für alle noch nicht bestandskräftigen Bescheide über Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 gelten soll.
01.07.2021
Neue Überbrückungshilfe III Plus
Als Ergänzung zur Überbrückungshilfe III wurde für den Zeitraum Juli bis September 2021 die Überbrückungshilfe III Plus geschaffen. Die Förderbedingungen sind dieselben. Neben bestimmten betrieblichen Fixkosten werden außerdem coronabedingte Hygienemaßnahmen und Umbaumaßnahmen gefördert.
Um generell förderfähig zu sein, muss der Betrieb einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% in den Fördermonaten im Vergleich zu bestimmten Referenzmonaten erlitten haben. Bei Umsatzeinbrüchen ab 70% werden 100% der Fixkosten erstattet.
Gerne sind wir Ihnen, zusammen mit einem Steuerberater, bei der Beantragung behilflich!
01.04.2021
Antragsfrist für Überbrückungshilfe II abgelaufen, Anträge auf November- und Dezemberhilfe noch bis 30.04.21 möglich! Überbrückungshilfe III bis Ende August 2021.
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II ist abgelaufen. Jedoch besteht noch immer die Möglichkeit, Anträge auf November- und Dezemberhilfe zu stellen, wenn Ihr Unternehmen von den Schließungsanordnungen der Verordnung vom 28.10.2020 betroffen war.
Für alle anderen besteht grundsätzlich weiterhin die Möglichkeit Überbrückungshilfe III (auch für November- und Dezember 2020) zu beantragen. Die Antragsfrist läuft hier noch bis Ende August 2021.
Gerne sind wir Ihnen, zusammen mit einem Steuerberater, bei der Beantragung behilflich!
05.01.2021
Voraussichtlich keine Januarhilfe, Überbrückungshilfe III bis Juni 2021
Voraussichtlich wird es keine weitere "Januarhilfe" für vom Lockdown betroffene Betriebe geben. Dies soll durch die Überbrückungshilfe III aufgefangen werden. Hier werden jedoch wieder nur - unter bestimmten Voraussetzungen - die Fixkosten anteilig erstattet. Außerdem wird die Überbrückungshilfe nur gewährt, wenn im Förderzeitraum bilanziell ein Verlust erwirtschaftet wurde. Der Fördersumme kann dann nur bis zu 90% dieses Verlustes betragen.
20.11.2020
Einmalige Förderung der Kalt-Miete bis 3.000,- EUR für die Schankwirtschaft
Um wegen des Lockdowns geschlossene Geschäfte, Restaurants und Kneipen zu unterstützen und Umsatzeinbußen abzufedern, können ab Montag Anträge für die "Soforthilfe Schankwirtschaft" auf www.ibb.de/Schankwirtschaft gestellt werden. Ab morgen werden die Förderkriterien auf der Seite veröffentlicht.
Zielgruppe sind laut Finanzverwaltung Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, die im Oktober mindestens 20 Prozent Umsatzeinbußen nachweisen können. Gefördert wird die Nettokaltmiete für den Monat Oktober 2020 bis zu einer Obergrenze von 3000 Euro. Für den Antrag muss man den aktuellen Mietvertrag, den Kontoauszug von Oktober 2020, aus dem die Mietzahlung hervorgeht sowie die Gewerbeanmeldung beilegen.
20.11.2020
Beantragung der Novemberhilfe
Unternehmen, die direkt oder mittelbar vom neuesten "Lockdown" betroffen sind, können im Rahmen der sog. Novemberhilfe 75% des November-Umsatzes 2019 als Förderung erhalten. Für Betriebe, die nach November 2019 gegründet wurden oder keine Umsätze in diesem Monat hatten, gibt es spezielle Regeln.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen für die jeweiligen Anträge und vermitteln an einen Steuerberater, der gerne für Sie den Antrag einreicht.
18.09.2020
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
Wenn bei der Vermietung einer Ferienwohnung die ortsüblichen Vermietungszeiten nicht erheblich unterschritten werden, ist eine Totalüberschussprognose laut BFH nicht erforderlich. Die Verluste sind anzuerkennen.
27.08.2020
Verlängerung der Überbrückungshilfe
Update: Die Anträge für die Überbrückungshilfe II können nun bis zum 31.01.2021 eingereicht werden.
Der Koalitionsauschuss hat beschlossen, die Überbrückungshilfe bis zum 31.12.2020 zu verlängern.
Einzelheiten dazu werden in der 36. KW erörtert. Für den ersten Programmteil (Fördermonate Juni bis August) ist der Antrag weiterhin bis zum 30.09.2020 zu stellen. Der zweite Programmteil soll die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfassen.
Sobald wir nähere Inforamtionen haben, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.
Die Förderung kann nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer beantragt werden.
Gerne unterstützen wir Sie dabei!
29.07.2020
Gesetzgeber plant Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge ab 2021
Die Bunderegierung hat am 29.07.2020 einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge vorgelegt. Im Vergleich zu den bisherigen Pauschbeträgen werden sich die Werte größtenteils verdoppeln.
Behinderten-Pauschbeträge werden künftig bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 Prozent gewährt.
Der Abzug behinderungsbedingter Fahrtkosten soll künftig nur noch in Form von Pauschbeträgen gewährt werden. Diese sollen wie folgt gestaffelt werden:
Grad der Behinderung mind. 80 % oder Grad der Behinderung mind. 70 % und dem Merkzeichen "G": 900 €
Merkzeichen "aG", "BI" oder "H": 4.500 €
29.07.2020
Gesetzentwurf für ein zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien
Die Bundesregierung hat am 29.07.2020 einen Gesetzentwurf für ein zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien veröffentlicht.
02.06.2020
Corona-Soforthilfen sind steuerpflichtig!
Bitte beachten Sie! Die Corona-Soforthilfe ist als Betriebseinnahme steuerpflichtig und wird im Rahmen der Gewinnermittlung berücksichtigt. Wenn im Jahr 2020 ein positives "zu versteuerndes Einkommen" erwirtschaftet wird, dann wird hierauf der individuelle Steuersatz angewendet. Die Finanzbehörden werden in der Regel über die Zahlung der Zuschüsse informiert.
04.05.2020
Förderung von Home-Office-Arbeitsplätzen
Zur Förderung von Home-Office-Arbeitsplätzen insbesondere in Zeiten der Corona-Epidemie legt das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) das Förderprogramm "go-digital" auf. Es sieht vor, bis zu 50 % der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen zu übernehmen.
Von der Förderung profitieren rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, die weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von 20 Mio. € nicht überschreiten. Die Förderung erfolgt bis zu einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 € für maximal 30 Tage.
Diese Förderung deckt unterschiedliche Leistungen ab: von der individuellen Beratung bis hin zur Umsetzung der Home-Office-Lösungen, wie z. B. der Einrichtung spezifischer Software und der Konfiguration existierender Hardware. Beratungsunternehmen sollen alle weiteren Schritte übernehmen - von der Beantragung der Förderung über die Umsetzung passgenauer und sicherer Maßnahmen bis hin zur Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen.
28.04.2020
Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung verlängert Einspruchsfrist
Der BFH hat mit Urteil vom 28.04.2020 klargestellt, dass es sich auch dann um eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung handelt, wenn der Hinweis auf die elektronische Einspruchsmöglichkeit (per E-Mail) fehlt.
In diesem Fall verlängert sich die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 Abs. 1 S. 1 AO) nach § 356 Abs. 2 AO auf ein Jahr!
Link zum Regierungsentwurf
03.01.2020
Steuerliche Behandlung von Reisekosten bei Auslandsdienstreisen ab 1.1.2020
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 15.11.2019 die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2020 bekannt gemacht.
Link zur Reisekostentabelle des Bundesministeriums für Finanzen
01.01.2020
Gutscheine und Guthabenkarten: Sachbezug oder Barlohn
Als Sachbezüge werden seit Januar 2020 nur noch Gutscheine und Geldkarten (Zahlungsinstrumente) zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen anerkannt, die den Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdienstaufsichtsgesetz entsprechen. Dies ist der Fall, wenn die Zahlungsinstrumente für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen
- in den Geschäftsräumen des Ausgebenden oder lediglich in einem begrenzten Netzwerk von Dienstleistern mit einem professionellen Emittenten eingesetzt werden können;
- in einem sehr begrenzten Leistungsspektrum eingesetzt werden können, oder
- für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke nach Maßgabe öffentlich rechtlicher Bestimmungen von einem Emittenten bereitgestellt werden.
Weiterhin müssen die Zahlungsinstrumente zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
Zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, werden künftig nicht mehr als Sachbezüge anerkannt; sie zählen künftig zum Geld.